Insiderhandel: Was tun, wenn BaFin oder Staatsanwaltschaft ermitteln.
24.10.2026
Drei Wochen vor der Ad-hoc-Mitteilung über die Übernahme hat ein Vorstandsmitglied Aktien des eigenen Unternehmens gekauft. Jetzt liegt ein Auskunftsersuchen der BaFin auf dem Tisch, die Compliance-Abteilung bittet um ein kurzes Gespräch und die Depotbank fragt nach dem Hintergrund der Order. Am nächsten Morgen stehen Ermittler vor der Tür. Muss ich der BaFin antworten? Darf ich der Compliance-Abteilung erklären, warum ich gekauft habe? Ist das schon eine Straftat und welche Strafe droht? Die Antworten auf diese Fragen hängen davon ab, ob es sich überhaupt um eine Insiderinformation handelt, ob die Information beim Kauf überhaupt schon präzise genug war und, ob sie für die Entscheidung überhaupt eine Rolle gespielt hat.
Das Wichtigste in Kürze
Vorsätzlicher Insiderhandel ist nach § 119 Abs. 3 WpHG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht, schon der Versuch ist strafbar. Leichtfertiges Handeln ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro für Privatpersonen (§ 120 Abs. 14 und 18 WpHG). BaFin und Staatsanwaltschaft arbeiten in diesen Fällen sehr eng zusammen. Was gegenüber der BaFin gesagt wird, kann im Strafverfahren verwendet werden. Es besteht daher ein Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber der BaFin (§ 6 Abs. 15 WpHG). Es gilt die eiserne Regel: keine Angaben zur Sache, alle Unterlagen unverändert sichern und sofort einen auf Kapitalmarktstrafrecht spezialisierten Verteidiger einschalten.
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Was ist Insiderhandel – und wann ist er strafbar?
Insiderhandel liegt vor, wenn jemand eine Insiderinformation nutzt, um Finanzinstrumente zu kaufen oder zu verkaufen (Art. 8 und Art. 14 MAR). Verboten ist außerdem, einem anderen auf Grundlage einer solchen Information ein Geschäft zu empfehlen oder ihn dazu zu verleiten, und die Information unrechtmäßig weiterzugeben. Eine Insiderinformation ist nach Art. 7 MAR eine präzise Information, die nicht öffentlich bekannt ist, sich auf einen Emittenten oder ein Finanzinstrument bezieht und geeignet wäre, den Kurs erheblich zu beeinflussen. Das Verbot gilt für jeden, nicht nur für Vorstände und Aufsichtsräte. Auch wer zufällig im Aufzug von einer bevorstehenden Übernahme erfährt, ist Insider.
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bedingter Vorsatz genügt (§ 119 Abs. 3 WpHG). Wer leichtfertig handelt, also die Insiderqualität der Information grob fahrlässig verkennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 120 Abs. 14 WpHG. Der Unterschied zwischen Straftat und Bußgeld liegt allein im Vorsatz. Daneben steht ein eigener Bußgeldtatbestand, der Organmitglieder besonders betrifft: Wer in den 30 Tagen vor der Veröffentlichung eines Zwischen- oder Jahresberichts mit Aktien des eigenen Unternehmens handelt, verstößt gegen die Handelssperre des Art. 19 Abs. 11 MAR, auch wenn er keine Insiderinformation hatte.
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Welche Strafe droht bei Insiderhandel?
Für vorsätzlichen Insiderhandel drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Übersicht:
| Vorwurf | Norm | Folge |
| Insidergeschäft, Empfehlung, Weitergabe (vorsätzlich) | § 119 Abs. 3 WpHG | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Versuch | § 119 Abs. 4 WpHG | strafbar |
| Insidergeschäft, Empfehlung, Weitergabe (leichtfertig) | § 120 Abs. 14, 18 WpHG | Geldbuße bis 5 Mio. € oder bis zum Dreifachen des Vorteils |
| Unternehmen (Verbandsgeldbuße) | § 120 Abs. 18 WpHG, § 30 OWiG | bis 15 Mio. € oder 15 % des Gesamtumsatzes |
| Geschäft in der Handelssperre vor Finanzberichten | Art. 19 Abs. 11 MAR, § 120 Abs. 15 Nr. 22 WpHG | Geldbuße bis 500.000 € |
| Erlangter Gewinn | §§ 73 ff. StGB | Einziehung |
Eine verbreitete Annahme ist falsch: Für Insiderhandel gibt es keinen Strafrahmen bis zu zehn Jahren. Die Qualifikation in § 119 Abs. 5 WpHG mit einem bis zehn Jahren gilt nur für die Marktmanipulation nach § 119 Abs. 1 WpHG, nicht für Insidergeschäfte.
Die Strafe an sich ist für Entscheidungsträger selten die schwerste Folge. Ein Ermittlungsverfahren genügt oft für eine Abberufung vom Vorstands- oder Aufsichtsratsposten, eine fristlose Kündigung oder die Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Aufsicht, lange bevor ein Gericht entschieden hat. Die BaFin veröffentlicht außerdem bestandskräftige Bußgeldentscheidungen wegen Verstößen gegen die MAR mit Namen auf ihrer Internetseite (§ 125 WpHG). Für Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte entscheidet deshalb oft nicht das Urteil über die berufliche Zukunft, sondern der Verlauf der ersten Wochen.
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Muss ich der BaFin Auskunft geben?
Grundsätzlich ja, aber nicht auf Fragen, die Sie selbst belasten. Die BaFin kann nach § 6 WpHG Auskünfte verlangen, Unterlagen anfordern und Personen laden. Sie wertet dafür vor allem die automatische Handelsüberwachung aus, die Orders in zeitlicher Nähe zu Ad-hoc-Mitteilungen aufspürt, und die Insiderlisten der Emittenten. Ergibt sich der Verdacht einer Straftat, muss die BaFin ihn nach § 11 WpHG unverzüglich der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Genau hier liegt die Gefahr. Wer im BaFin-Verfahren erklärt, warum er gekauft hat, liefert den Ermittlern die Einlassung, bevor er die Akte kennt. Was der BaFin gesagt wird, liest später die Staatsanwaltschaft. § 6 Abs. 15 WpHG gibt deshalb jedem ein Auskunftsverweigerungsrecht für Fragen, deren Beantwortung ihn oder einen Angehörigen der Gefahr eines Straf- oder Bußgeldverfahrens aussetzen würde. Unterlagen, die gesetzlich zu führen sind, müssen trotzdem vorgelegt werden. Für Gespräche mit der eigenen Compliance-Abteilung gibt es kein solches Recht. Ihre Protokolle können beschlagnahmt werden.
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Was tun in den ersten 48 Stunden?
Schweigen, sichern, Verteidiger. Mehr ist in dieser Phase nicht zu tun, und alles andere kann schaden:
- Keine Angaben zur Sache. Weder gegenüber BaFin, Staatsanwaltschaft und Polizei noch gegenüber Compliance, Vorgesetzten, Depotbank oder Kollegen. Angaben zur Person sind zu machen. Zur Sache genügt der Satz: „Ich mache keine Angaben und möchte zuerst mit meinem Verteidiger sprechen.“
- Nichts löschen, nichts bereinigen. E-Mails, Chats, Orderhistorien, Kalendereinträge, Research-Unterlagen und Compliance-Freigaben bleiben unverändert. Wer jetzt löscht, liefert den Ermittlern ein Indiz für Vorsatz und riskiert Haft wegen Verdunkelungsgefahr. Offene Positionen werden nicht ohne anwaltliche Prüfung geschlossen.
- Chronologie aufschreiben, aber nur für den Verteidiger. Wann wussten Sie was, wann haben Sie aus welchem Grund gehandelt? Diese Notiz ist als Verteidigungsunterlage geschützt, wenn sie erkennbar für den Anwalt erstellt wird und bei ihm liegt.
Ein teilweises Schweigen ist riskanter als ein vollständiges. Wer einige Fragen beantwortet und andere nicht, muss damit rechnen, dass das Gericht aus den Lücken Schlüsse zieht. Ob und wann eine Einlassung sinnvoll ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht entscheiden.
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Was gilt bei Durchsuchung und Vernehmung?
Bei einer Durchsuchung müssen Sie die Maßnahme dulden, aber nichts erklären. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, verlangen Sie ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände und widersprechen Sie der Sicherstellung ausdrücklich. Der Widerspruch wird protokolliert und eröffnet die gerichtliche Prüfung nach § 98 Abs. 2 StPO. Den Code Ihres Smartphones müssen Sie nicht nennen. Das zwangsweise Entsperren per Fingerabdruck hält der Bundesgerichtshof dagegen unter Umständen für zulässig (BGH, Beschluss vom 13.03.2025, 2 StR 232/24). Rufen Sie Ihren Verteidiger an, bevor die Beamten mit der Durchsuchung beginnen. Darauf haben Sie ein Recht.
Einer Ladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie nicht folgen. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts dagegen schon (§ 163a Abs. 3, § 133 StPO), aussagen müssen Sie auch dort nicht. Vor jeder Vernehmung muss der Beschuldigte über sein Schweigerecht belehrt werden (§ 136 StPO). Fehlt die Belehrung, darf die Aussage in der Regel nicht verwertet werden. Das gilt aber nur, wenn der Verteidiger der Verwertung in der Hauptverhandlung rechtzeitig widerspricht.
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Welche Beweise sammeln die Ermittler – und was entlastet?
Die Ermittler bauen eine Kette aus drei Gliedern: die verdächtige Order, die Information, die zu diesem Zeitpunkt bestand, und der Nachweis, dass der Beschuldigte von ihr wusste. Dafür werten sie Orderdaten, Depotauszüge, Insiderlisten, Ad-hoc-Entwürfe, Vorstandsunterlagen, E-Mails, Chats und Zugangsprotokolle aus. Die zeitliche Nähe zwischen Kauf und Meldung ist der Ausgangspunkt der Ermittlungen, aber noch kein Beweis.
Zeitliche Nähe beweist keine Kenntnis. Und Kenntnis beweist noch keine Nutzung, auch wenn der Europäische Gerichtshof bei Kenntnis eine widerlegbare Vermutung für die Nutzung annimmt (EuGH, Urteil vom 23.12.2009, C-45/08, Spector Photo Group). Wie weit diese Vermutung im deutschen Strafverfahren trägt, in dem der Zweifelssatz gilt, ist nicht abschließend geklärt. Für die Verteidigung heißt das: Sie muss den unabhängigen Grund für die Order belegen können. Entlastend sind Research-Unterlagen und Analystenberichte aus der Zeit vor der Order, ein vorab festgelegter Handelsplan, wiederkehrende Kauf- oder Verkaufsmuster, eine Compliance-Freigabe und die Fälle des Art. 9 MAR, etwa die Erfüllung einer Verpflichtung, die schon vor Erlangung der Information bestand.
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Wo setzt die Verteidigung an?
An den fünf Merkmalen, die die Ermittler beweisen müssen. Jede Verteidigung prüft, ob die Information beim Kauf schon präzise genug war oder nur ein Gerücht im Frühstadium, ob sie wirklich nicht öffentlich war oder vom Markt bereits eingepreist, ob sie den Kurs erheblich beeinflussen konnte, ob der Beschuldigte sie nachweislich kannte und ob er sie für seine Entscheidung genutzt hat. Fällt eines dieser Merkmale weg, entfällt die Strafbarkeit. Wird nur der Vorsatz zweifelhaft, bleibt die Ordnungswidrigkeit, mit deutlich geringeren Folgen für die berufliche Stellung.
In der Praxis liegen die Schwachstellen der Ermittlungen meist an drei Stellen: bei der Frage, ab wann ein mehrstufiger Vorgang wie eine Übernahme zur präzisen Information wurde, beim Nachweis des tatsächlichen Informationszugangs und bei Fehlern der Beweiserhebung. Für die Kursrelevanz und die Handelsmuster ist oft ein eigenes Sachverständigengutachten nötig.
Die Kanzlei MARCO SUCCU in München verteidigt Vorstände, Aufsichtsräte, Fondsmanager und leitende Angestellte im Kapitalmarktstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, vom Auskunftsersuchen der BaFin über die Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung und Revision. Am Anfang steht immer die Rekonstruktion des Informationsstands am Tag der Order. Danach wird entschieden, ob und wann eine Stellungnahme gegenüber BaFin oder Staatsanwaltschaft sinnvoll ist.
Marco Succu
„Ein Insiderverfahren beginnt fast immer mit einer Frage, die harmlos klingt: von der BaFin, von der Compliance-Abteilung oder von der Bank. Wer sie beantwortet, bevor er die Akte kennt, begeht schon den ersten Fehler. Schweigen Sie zur Sache, sichern Sie alle Unterlagen und rufen Sie einen Verteidiger an, bevor Sie irgendjemandem den Kauf erklären. Die ersten 48 Stunden entscheiden mehr als das spätere Plädoyer.“
Häufige Fragen
Insiderhandel
Welche Strafe droht bei Insiderhandel?
Vorsätzlicher Insiderhandel wird nach § 119 Abs. 3 WpHG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, auch der Versuch ist strafbar. Leichtfertiger Insiderhandel ist eine Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro.
Gibt es bei Insiderhandel bis zu zehn Jahre Haft?
Nein. Der Strafrahmen von einem bis zehn Jahren in § 119 Abs. 5 WpHG gilt nur für gewerbs- oder bandenmäßige Marktmanipulation, nicht für Insidergeschäfte.
Muss ich der BaFin Auskunft geben?
Grundsätzlich ja. Fragen, deren Beantwortung Sie oder einen Angehörigen der Gefahr eines Straf- oder Bußgeldverfahrens aussetzt, dürfen Sie nach § 6 Abs. 15 WpHG verweigern. Die BaFin muss Sie darüber belehren.
Darf ich mit der Compliance-Abteilung oder Kollegen über den Vorwurf sprechen?
Nicht zur Sache. Gespräche mit Compliance und Kollegen sind nicht geschützt, ihre Protokolle können beschlagnahmt und im Strafverfahren verwendet werden.
Was mache ich mit Handy und Laptop?
Nichts löschen und nichts verändern. Den Code müssen Sie bei einer Durchsuchung nicht nennen. Das zwangsweise Entsperren per Fingerabdruck kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig sein.
Muss ich zur Vernehmung erscheinen?
Bei der Polizei nicht, bei Staatsanwaltschaft und Gericht ja. Aussagen müssen Sie in keinem Fall. Erscheinen Sie nur nach Rücksprache mit Ihrem Verteidiger.
Ist ein Kauf kurz vor einer Ad-hoc-Mitteilung automatisch Insiderhandel?
Nein. Die zeitliche Nähe ist nur ein Anfangsverdacht. Strafbar ist der Kauf erst, wenn nachgewiesen ist, dass Sie eine präzise, nicht öffentliche und kursrelevante Information kannten und genutzt haben.
Was ist die Handelssperre vor Finanzberichten?
Organmitglieder und ihnen nahestehende Personen dürfen nach Art. 19 Abs. 11 MAR in den 30 Tagen vor einem Zwischen- oder Jahresbericht nicht mit Aktien des eigenen Unternehmens handeln. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, auch ohne Insiderinformation.