Aufsatz: ZMGR – Zeitschrift für das gesamte Medizinrecht / ZGMR 03/2017

03.2017

Upcoding im Krankenhaus ist kein Selbstläufer zum Betrug. Klinikabrechnungen im DRG-System (ICD/OPS, DKR) folgen anderen Regeln als bei Vertragsärzten; strafrechtlich entscheidet der Erklärungsgehalt der Kodierung und eine normativ gesicherte Erwartung von Kasse/MDK – oft erst nach Klarstellung im Prüfverfahren (z. B. § 17c KHG). Unsere Lösung: Dokumentation und Richtlinien sauber aufarbeiten, Empfängerhorizont belegen, Vorsatz entkräften und Zuständigkeiten in der Klinikorganisation trennen. So wird aus einem Abrechnungsstreit nicht automatisch ein Fall des § 263 StGB

In dem Aufsatz werden Begrifflichkeiten der komplexen Thematik geklärt, die rechtlichen Grundlagen der Abrechnung erläutert und anhand eines praktischen Fallbeispiels die Auslegungsmöglichkeiten von OPS-Codes dargelegt.
Der Beitrag skizziert das Spannungsfeld zwischen zulässiger Abrechnungsoptimierung, bloßen Abrechnungsfehlern und strafwürdigem Verhalten.

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