jurisPR-StrafR 6/2021 Anm. 1 · 23. März 2021

23.03.2021

Die Verimpfung einer 7. Dosis des BioNTech-Impfstoffes: Eine strafrechtliche und berufsrechtliche Risikoanalyse

Groß war die Empörung in der bundesweiten Öffentlichkeit als bekannt wurde, dass sich den Impfstoffampullen des COVID-19-Impfstoffes Comirnaty sechs statt fünf Impfstoffdosen entnehmen ließen. Realiter lassen sich jedoch sogar sieben Impfstoffdosen aus den Ampullen entnehmen. Mangels gesetzgeberischer Entscheidung muss der Rest in den leicht überfüllten Fläschchen jedoch stets entsorgt werden. Doch welche Konsequenzen treffen eine(n) Mediziner*in, der eine solche 7. Dosis verimpft? Inwieweit darf bei dieser vermeintlich überschüssigen Dosis von der gesellschaftspolitisch schon höchst relevant gewordenen gesetzgeberischen Priorisierungsentscheidung abgewichen werden? Der Beitrag zeigt, welche Antworten das Arzneimittelzulassungsrecht, das ärztliche Berufsrecht und das Strafrecht auf diese Fragen bereithalten.

Rein rechnerisch kann den Ampullen eine 7. Dosis Impfstoff entnommen werden. Damit stellt sich die Frage, inwieweit eine 7. Impfdosis aus einer Ampulle abgegeben werden darf, obwohl lediglich die Verabreichung von sechs Dosen zugelassen ist. Für den Impfenden stellt sich dabei zugleich ein moralisches Dilemma:
Muss man– im Wissen um die akute Ressourcenknappheit – Impfstoffreste entsorgen, auch wenn sich aus einer Ampulle noch eine weitere Dosis für einen zusätzlichen Patienten ergeben würde?

Und als weiteres Dilemma:
Darf ein(e) Mediziner*in diese 7. Dosis an Personen verimpfen, die nicht Teil der aktuellen Priorisierungsgruppe sind oder besteht Entscheidungsfreiheit, an welche Personen der Impfstoff verabreicht wird?

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