Medizinstrafrecht – Verteidigung von Ärzten, Pflegediensten und Apotheken bei Behandlungsfehlern und Abrechnungsbetrug

Medizinstrafrecht

Die Kassenärztliche Vereinigung bittet um Stellungnahme zu den Zeitprofilen der letzten acht Quartale. Oder das Telefon klingelt am Morgen nach dem Todesfall auf der Station, die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion angeordnet, die Klinikleitung möchte „kurz sprechen“. Oder der Medizinische Dienst meldet sich beim Pflegedienst zur Abrechnungsprüfung an, und zwei Wochen später stehen Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss im Büro. Drei Situationen, ein gemeinsamer Punkt. Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Inhaber von Pflegediensten geht es ab diesem Moment nicht nur um eine Strafe. Es geht um die Approbation, die Zulassung, den Versorgungsvertrag und damit um die berufliche Existenz. Diese Seite richtet sich an Heilberufler und Betreiber von Praxen, Pflegediensten und Apotheken, gegen die ermittelt wird oder die eine Prüfung erwarten. Sie erklärt, wie diese Verfahren entstehen, welche Behörden gleichzeitig tätig werden, was in den ersten Tagen zählt und wie ich verteidige. Patienten und Angehörige, die einen Behandlungsfehler anzeigen möchten, finden hier keine Hilfestellung.

Das Wichtigste in Kürze

Medizinstrafverfahren laufen fast nie allein. Neben der Staatsanwaltschaft prüfen die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, die Approbationsbehörde, die Kammer und bei Pflegediensten die Pflegekassen denselben Sachverhalt mit eigenen Verfahren, die vom Strafurteil nicht abhängen. Die beiden häufigsten Vorwürfe sind der Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB und der Behandlungs- oder Pflegefehler mit Todesfolge oder Verletzung nach §§ 222, 229 StGB, in Ausnahmefällen § 227 StGB. Beim Abrechnungsbetrug wird um die Frage gestritten, ob ein Fehler oder ein Vorsatz vorliegt und wie hoch der Schaden ist. Beim Behandlungsfehler entscheidet ein Gutachten, ob der Standard verletzt wurde und ob der Tod oder die Verletzung sicher auf diesem Fehler beruht. Die gefährlichste Phase ist die erste Woche, in der Ärzte und Pflegedienstleitungen der KV, der Kasse oder der Klinikleitung Erklärungen abgeben, die später in der Strafakte stehen. Die Approbation und die Zulassung können schon bei einer Einstellung gegen Geldauflage verloren gehen. Deshalb wird in diesen Verfahren von Anfang an um das Berufsrecht verteidigt, nicht nur um die Strafe.

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Woran Sie erkennen, dass gegen Sie ermittelt wird

Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs beginnen in der Regel nicht bei der Polizei, sondern bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder einer Krankenkasse. Die KV prüft nach § 106d SGB V die Plausibilität jeder Abrechnung und vergleicht die abgerechneten Leistungen mit Zeitprofilen. Wer an einem Tag mehr als zwölf Stunden oder im Quartal mehr als 780 Stunden abrechnet, erhält ein Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme. Die KV ist keine Strafverfolgungsbehörde, aber sie unterhält nach § 81a SGB V eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten, und die Krankenkassen tun dasselbe nach § 197a SGB V. Beide Stellen sind verpflichtet, die Staatsanwaltschaft zu unterrichten, sobald ein Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht. Ihre Stellungnahme an die KV landet damit in der Strafakte, bevor das Strafverfahren überhaupt begonnen hat. Bei Pflegediensten übernimmt diese Rolle die Prüfung durch die Pflegekasse oder den Medizinischen Dienst, der Leistungsnachweise, Dienstpläne und Qualifikationsnachweise abgleicht und Unstimmigkeiten an die Stelle nach § 47a SGB XI meldet.

Verfahren nach einem Behandlungszwischenfall beginnen anders. Stirbt ein Patient unerwartet, muss der leichenschauende Arzt die Todesart angeben. Kreuzt er „ungeklärt“ oder „nicht natürlich“ an, oder erstatten Angehörige Anzeige, ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an. Die Beteiligten der Behandlung werden zunächst als Zeugen geladen. Diese Zeugenvernehmung ist der Moment, in dem aus einem Arzt ein Beschuldigter wird, oft ohne dass er es bemerkt. Wer als Zeuge Angaben zur eigenen Behandlung macht, hat seine Einlassung abgegeben, bevor er die Akte und das Gutachten kennt.

Weitere Einstiege sind die Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters, die Meldung einer Krankenkasse nach einer Patientenbefragung, Hinweise aus einem Zivilverfahren und bei Ärzten mit Industriekontakten Ermittlungen wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB. Gemeinsam ist allen, dass der erste Brief harmlos klingt und dass die Antwort darauf das Verfahren prägt.

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Wer ermittelt und welche Verfahren gleichzeitig laufen

In kaum einem anderen Rechtsgebiet laufen so viele Verfahren nebeneinander, die denselben Sachverhalt mit unterschiedlichen Maßstäben beurteilen. Jedes davon kann die berufliche Existenz beenden, und keines wartet auf das Ergebnis des anderen.

Beteiligter Was er will Was das für Sie bedeutet
Staatsanwaltschaft Prüft Betrug, fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Bestechlichkeit und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Beauftragt Gutachter und ordnet Obduktion und Durchsuchung an Hier gilt Ihr Schweigerecht. Keine Angaben zur Sache ohne Akteneinsicht, auch nicht als Zeuge zur eigenen Behandlung
Kassenärztliche Vereinigung und KZV Prüft die Abrechnung, fordert Honorar zurück, führt Disziplinarverfahren und beantragt beim Zulassungsausschuss die Entziehung der Zulassung Ihre Stellungnahme an die KV wird an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Fristen laufen parallel zum Strafverfahren
Krankenkassen und Pflegekassen Berechnen den Schaden, fordern Leistungen zurück, erstatten Anzeige über ihre Stellen nach § 197a SGB V und § 47a SGB XI und kündigen Versorgungsverträge Die Kasse ist Anzeigeerstatterin, Geschädigte und Vertragspartnerin zugleich. Jede Zahl, die Sie ihr nennen, wird zur Schadenshöhe
Approbationsbehörde Prüft Widerruf oder Ruhen der Approbation wegen Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit nach §§ 5, 6 BÄO. In Bayern ist das die Regierung von Oberbayern Das Ruhen kann schon während des Ermittlungsverfahrens angeordnet werden. Die Behörde erhält die Strafakte
Ärztekammer und Berufsgericht Verfolgt Berufspflichtverletzungen nach dem Heilberufe-Kammergesetz mit Verweis, Geldbuße und Feststellung der Berufsunwürdigkeit Das berufsgerichtliche Verfahren wird meist ausgesetzt, bis das Strafverfahren endet, und greift dessen Feststellungen auf
Rechtsmedizin und Sachverständige Obduzieren, bewerten den Behandlungsstandard und die Ursächlichkeit des Fehlers für Tod oder Verletzung Das Gutachten entscheidet den Behandlungsfall. Es muss von einem eigenen Sachverständigen geprüft werden
Klinikleitung, Arbeitgeber, Haftpflichtversicherer Sichern eigene Interessen, prüfen arbeitsrechtliche Schritte, regulieren oder verweigern die Haftung Das Gespräch mit der Klinikleitung ist kein Vertrauensgespräch. Der Versicherer muss informiert werden, sonst entfällt die Deckung
Zivilgericht Entscheidet über Schadensersatz und Schmerzensgeld der Patienten oder Angehörigen Die Strafakte wird im Zivilprozess beigezogen. Was dort eingeräumt wird, gilt hier als Beweis und umgekehrt

Für die Verteidigung folgt daraus eine Regel. Keine Erklärung gegenüber einer dieser Stellen, ohne dass vorher geprüft ist, wie sie in den anderen Verfahren wirkt. Wer gegenüber der KV eine „versehentliche Falschabrechnung“ einräumt, um die Rückforderung zu begrenzen, hat gegenüber der Staatsanwaltschaft die Tat und gegenüber der Approbationsbehörde die Unzuverlässigkeit eingestanden.

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Die ersten Tage – was Sie tun und was Sie lassen sollten

Die Verfahren werden in der ersten Woche nicht gewonnen, aber häufig verloren. Sechs Regeln für die Zeit zwischen dem ersten Schreiben und der ersten Besprechung mit dem Verteidiger.

  • Keine Stellungnahme gegenüber KV, Kasse oder Medizinischem Dienst ohne Akteneinsicht. Die Frist in dem Schreiben lässt sich verlängern. Was Sie dort erklären, ist später nicht mehr korrigierbar. Eine Stellungnahme erfolgt, wenn überhaupt, nach Prüfung der Abrechnungsdaten durch den Verteidiger und abgestimmt auf das Strafverfahren.
  • Die Patientenakte bleibt, wie sie ist. Nachträgliche Ergänzungen der Dokumentation, nachgetragene Aufklärungsgespräche oder korrigierte Leistungsnachweise sind in digitalen Systemen nachweisbar und verwandeln einen Behandlungsfehler in eine Urkundenfälschung und einen Fehler in einen Vorsatz. Sichern Sie die Akte, verändern Sie sie nicht.
  • Die Schweigepflicht ist Grenze und Schutz zugleich. Sie dürfen über Patienten nicht reden, auch nicht mit der Polizei, und niemand kann Sie dazu zwingen (§ 203 StGB, § 53 StPO). Das schützt Sie vor unbedachten Angaben. Umgekehrt ist der Beschlagnahmeschutz für Patientenakten aufgehoben, sobald Sie selbst beschuldigt sind (§ 97 Abs. 2 S. 2 StPO). Die Akten in Ihrer Praxis können dann beschlagnahmt werden.
  • Das Team nicht instruieren. Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte und Kollegen werden als Zeugen vernommen. Wer sie vorher auf eine Darstellung einschwört, riskiert den Vorwurf der Verdunkelung und damit einen Haftgrund. Sie dürfen Mitarbeiter über ihre Rechte informieren, nicht über den Inhalt ihrer Aussage.
  • Den Haftpflichtversicherer informieren. Die Anzeige eines Schadensfalls ist eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag. Wer sie versäumt, verliert die Deckung. Viele Policen für Heilberufe enthalten einen Strafrechtsschutz, der die Verteidigungskosten übernimmt. Lassen Sie die Police prüfen, bevor Sie Kosten übernehmen.
  • Erst der Verteidiger, dann die Klinikleitung. Nach einem Zwischenfall lädt die Klinik zum Gespräch, oft mit dem Justiziar und dem Qualitätsmanagement. Dieses Gespräch dient der Klinik. Was Sie dort sagen, kann im Arbeitsverhältnis, im Haftungsprozess und im Strafverfahren verwendet werden. Nehmen Sie den Termin wahr, aber erst nach Rücksprache mit Ihrem Verteidiger und ohne Angaben zum Behandlungsverlauf.

Bei einer Durchsuchung der Praxis, der Apotheke oder des Pflegedienstes gelten die Regeln, die für jede Durchsuchung gelten. Beschluss zeigen lassen, Verteidiger anrufen, keine Angaben zur Sache, der Beschlagnahme widersprechen und die Herausgabe nur gegen Protokoll. Eine Besonderheit kommt hinzu. Die Praxis muss weiterlaufen. Fordern Sie Kopien der beschlagnahmten Patientenakten und der Abrechnungsdaten, die Ermittler sind in der Regel bereit, den Praxisbetrieb nicht zu gefährden, wenn man sie darauf anspricht.

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Wenn ein Patient stirbt – Behandlungs- und Pflegefehler im Strafverfahren

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB oder der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB trifft Klinikärzte nach einer Operation, Niedergelassene nach einer übersehenen Diagnose und Pflegedienste nach einem Sturz, einem Dekubitus oder einem Medikationsfehler. Das Verfahren beginnt mit der Obduktion und einem Gutachten der Rechtsmedizin, in dem drei Fragen beantwortet werden. Was war die Todesursache? Wurde der medizinische oder pflegerische Standard verletzt? Und wäre der Patient bei standardgerechter Behandlung am Leben geblieben?

Die dritte Frage entscheidet die meisten Verfahren. Für eine Verurteilung muss feststehen, dass der Tod bei richtiger Behandlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre. Eine bloß höhere Überlebenschance genügt nicht. Bei schwer kranken Patienten, bei unklaren Verläufen und bei Unterlassungen, etwa einer nicht veranlassten Verlegung auf die Intensivstation, lässt sich dieser Nachweis häufig nicht führen. Deshalb enden viele Verfahren wegen Behandlungsfehlern mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, aber erst nach Monaten, in denen das Gutachten erstellt, von der Verteidigung geprüft und gegebenenfalls durch einen eigenen Sachverständigen angegriffen wird.

Gefährlicher als § 222 StGB ist der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB. Er setzt eine vorsätzliche Körperverletzung voraus, und die liegt nach der Rechtsprechung in jedem ärztlichen Eingriff, der nicht von einer wirksamen Einwilligung gedeckt ist. Fehlt die Aufklärung oder geht der Eingriff über das Aufgeklärte hinaus und stirbt der Patient an den Folgen, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren. In der Pflege entsteht derselbe Vorwurf bei Fixierungen ohne richterliche Genehmigung oder bei sedierenden Medikamenten ohne ärztliche Anordnung. Die Verteidigung muss hier die Einwilligung belegen oder nachweisen, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung ebenso eingewilligt hätte. Die Abgrenzung zwischen § 222 und § 227 StGB ist in diesen Fällen die eigentliche Verteidigungsfrage, weil zwischen Geldstrafe und mehrjähriger Haft entscheidet.

Bei Todesfällen in der Pflege richtet sich der Vorwurf oft nicht gegen die Pflegekraft am Bett, sondern gegen die Pflegedienstleitung und den Inhaber. Der Vorwurf lautet dann Unterlassen nach § 13 StGB, weil die Dienstplanung, die Qualifikation des Personals oder die Kontrolle der Pflegeplanung versagt hat. Hier wird darum gestritten, wer welche Pflicht hatte und ob die Organisation des Dienstes dem entsprach, was die Pflegekassen und der Medizinische Dienst verlangen.

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Abrechnungsbetrug – wie das Verfahren weitergeht

Abrechnungsbetrug ist Betrug nach § 263 StGB gegenüber der KV, der Krankenkasse oder dem Privatpatienten. Welche Strafe droht und welche Urteile es gibt, erklärt der Beitrag zum Abrechnungsbetrug als Arzt. Hier geht es um den Weg des Verfahrens. Er führt über drei Streitpunkte, an denen die Verteidigung ansetzt.

Der erste ist die Frage, ob überhaupt falsch abgerechnet wurde. Das Vertragsarztrecht verlangt die persönliche Leistungserbringung, erlaubt aber die Delegation bestimmter Leistungen. Ob eine Leistung delegierbar war, ob der Arzt anwesend sein musste und ob die Dokumentation die Leistung belegt, ist in vielen Fällen eine offene Rechtsfrage, die die KV für sich beantwortet und die Staatsanwaltschaft übernimmt. Dasselbe gilt für Klinikabrechnungen im DRG-System, in dem die Kodierung Auslegungsspielräume lässt. Mit dieser Frage habe ich mich in einem Aufsatz in der ZMGR 2017 befasst. Eine Kodierung, die eine vertretbare Auslegung der Richtlinien wiedergibt, ist keine Täuschung.

Der zweite Streitpunkt ist der Vorsatz. Wer über Jahre dieselben Ziffern ansetzt, weil die Praxissoftware sie vorschlägt oder weil es die Vorgängerin so gemacht hat, handelt anders als jemand, der Leistungen für Patienten abrechnet, die nie in der Praxis waren. Die Staatsanwaltschaft schließt vom Umfang und von der Dauer auf den Vorsatz. Die Verteidigung belegt mit Fortbildungen, Rückfragen bei der KV, Rundschreiben und der Praxisorganisation, dass ein Fehler vorlag und kein Plan.

Der dritte ist der Schaden. Die Rechtsprechung rechnet streng formal. Eine Leistung, die nicht so erbracht wurde, wie die Abrechnungsregeln es verlangen, gilt in voller Höhe als nicht abrechenbar, auch wenn der Patient behandelt wurde und die Behandlung medizinisch richtig war. Dadurch entstehen Schadenssummen, die mit dem tatsächlichen Vorteil nichts zu tun haben. Hinzu kommt, dass Ermittler aus Stichproben hochrechnen. Die Verteidigung prüft die Abrechnung Ziffer für Ziffer und Quartal für Quartal, weil jede ausgeschiedene Position die Schadenssumme senkt und damit den Strafrahmen, die Rückforderung und die Argumente der Approbationsbehörde.

Die Verfahren dauern wegen dieser Prüfung lange, oft ein bis zwei Jahre. Betrug verjährt nach fünf Jahren, die Frist beginnt mit der Auszahlung des Honorars, bei quartalsweiser Abrechnung also für jedes Quartal gesondert. Häufige Ausgänge sind die Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO und der Strafbefehl. Beides ist für Ärzte nur dann ein Erfolg, wenn gleichzeitig geklärt ist, was die KV, der Zulassungsausschuss und die Approbationsbehörde daraus machen. Eine Einstellung gegen Auflage ist kein Freispruch, und die Behörden lesen sie als Bestätigung des Vorwurfs.

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Pflegedienste im Visier – Abrechnung, Fachkraftquote und Pflegemängel

Ambulante Pflegedienste sind in den letzten Jahren zu einem Schwerpunkt der Ermittlungsbehörden geworden. Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter haben eigene Ermittlungsgruppen für Abrechnungsbetrug in der Pflege, die Pflegekassen prüfen über ihre Stellen nach § 47a SGB XI, und der Medizinische Dienst gleicht Leistungsnachweise mit Dienstplänen, Tourenplänen und Qualifikationen ab. Betroffen sind Inhaber, Pflegedienstleitungen und Geschäftsführer, also Unternehmer, deren Betrieb mit dem Verfahren steht oder fällt.

Die Vorwürfe folgen wiederkehrenden Mustern. Leistungen, die auf dem Leistungsnachweis quittiert, aber nicht oder nicht in dem Umfang erbracht wurden. Behandlungspflege, die von Hilfskräften statt von examinierten Fachkräften durchgeführt wurde. Eine Fachkraftquote, die auf dem Papier mit Mitarbeitern erfüllt wird, die in Wirklichkeit nicht oder nicht in dem Umfang arbeiten. Intensivpflege-Wohngemeinschaften, in denen die Rund-um-die-Uhr-Versorgung abgerechnet, aber nicht besetzt war. Und Verträge mit Patienten oder Angehörigen, die für ihre Unterschrift auf dem Leistungsnachweis Vorteile erhalten. Weil die Abrechnung über Monate und Hunderte von Patienten läuft, entstehen schnell Schadenssummen, die den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs und die Einziehung des gesamten Umsatzes nach sich ziehen.

Das zweite Risiko sind Pflegemängel mit Folgen für den Patienten. Dekubitus, Flüssigkeitsmangel, Stürze, Medikationsfehler und Fixierungen führen zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder Freiheitsberaubung. Der Vorwurf gegen die Leitung lautet Organisationsverschulden. Hier entscheidet die Pflegedokumentation, und zwar so, wie sie am Tag des Zwischenfalls war.

Für Pflegedienste kommt eine Folge hinzu, die Ärzten erspart bleibt. Die Pflegekassen können den Versorgungsvertrag nach § 74 SGB XI kündigen, bei gröblichen Pflichtverletzungen fristlos. Ohne Versorgungsvertrag gibt es keine Abrechnung, ohne Abrechnung keinen Betrieb. Die Kündigung kann ausgesprochen werden, bevor das Strafverfahren abgeschlossen ist, und sie trifft den Dienst oft härter als jede Geldstrafe. Die Verteidigung muss deshalb vom ersten Tag an mit den Kassen verhandeln, Rückzahlungen strukturieren und belegen, dass die Organisation des Dienstes geändert wurde. Wird der Dienst dadurch zahlungsunfähig, kommt das Insolvenzstrafrecht hinzu.

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Was auf dem Spiel steht – Strafe, Approbation, Zulassung, Honorar

Die Strafe ist in Medizinstrafverfahren selten die schwerste Folge. Die Folgen, die eine Praxis, eine Apotheke oder einen Pflegedienst beenden, stehen im Berufsrecht und im Sozialrecht und werden von Behörden verhängt, die nicht an das Strafurteil gebunden sind.

Folge Grundlage Was das bedeutet
Strafe wegen Abrechnungsbetrugs § 263 StGB Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmäßigem Handeln oder großem Schaden sechs Monate bis zehn Jahre. Bei Ärzten ohne Vorstrafen meist Geldstrafe oder Bewährung, die Höhe hängt an der Schadenssumme
Strafe bei Behandlungs- und Pflegefehlern §§ 222, 229, 227 StGB Fahrlässige Tötung bis zu fünf Jahre, fahrlässige Körperverletzung bis zu drei Jahre, jeweils auch Geldstrafe. Körperverletzung mit Todesfolge mindestens drei Jahre, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen §§ 299a, 299b StGB Bis zu drei Jahre, in schweren Fällen bis zu fünf Jahre. Betroffen sind Zuweisungen gegen Entgelt, Anwendungsbeobachtungen und Kooperationen mit Industrie und Apotheken
Approbation §§ 5, 6 BÄO Widerruf bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit, Ruhen schon während des Ermittlungsverfahrens möglich. Ein Strafurteil ist nicht Voraussetzung. Die Behörde kann auch nach einer Einstellung gegen Auflage tätig werden
Vertragsarztzulassung § 95 Abs. 6 SGB V Entziehung bei gröblicher Pflichtverletzung durch den Zulassungsausschuss. Ohne Zulassung keine Behandlung gesetzlich Versicherter, für die meisten Praxen das Ende
Disziplinarverfahren der KV § 81 Abs. 5 SGB V Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis 50.000 Euro oder Ruhen der Zulassung bis zu zwei Jahren
Berufsgericht Heilberufe-Kammergesetz Verweis, Geldbuße und Feststellung der Berufsunwürdigkeit, die der Approbationsbehörde als Grundlage dient
Honorarrückforderung Sachlich-rechnerische Richtigstellung Die KV fordert das Honorar für fehlerhaft abgerechnete Leistungen in voller Höhe zurück, über vier Jahre und häufig im sechsstelligen Bereich, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens
Einziehung §§ 73 ff. StGB Das Gericht zieht ein, was durch die Tat erlangt wurde. Bei Abrechnungsbetrug ist das nach der strengen Betrachtung das gesamte Honorar der betroffenen Leistungen, nicht nur der Mehrerlös
Berufsverbot § 70 StGB, § 132a StPO Ein bis fünf Jahre, bei Missbrauch des Berufs. Ein vorläufiges Berufsverbot kann bereits das Ermittlungsgericht verhängen
Versorgungsvertrag des Pflegedienstes § 74 SGB XI Kündigung durch die Pflegekassen, bei gröblicher Pflichtverletzung fristlos. Damit entfällt die Grundlage des Betriebs
Führungszeugnis § 32 BZRG Eintrag ab mehr als 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe. Für die Zulassung, die Anstellung in einer Klinik und die Approbation relevant

Welche dieser Folgen für Sie die schwerste ist, hängt von Ihrer Situation ab. Für den angestellten Klinikarzt ist es die Approbation, für den Niedergelassenen die Zulassung und die Rückforderung, für den Pflegedienst der Versorgungsvertrag. Die Verteidigung muss das wissen, bevor sie über Tagessätze verhandelt, weil ein scheinbar günstiger Abschluss im Strafverfahren in den anderen Verfahren teuer werden kann.

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Wie ich Ärzte, Pflegedienste und Apotheken verteidige

Medizinstrafverfahren werden auf zwei Feldern zugleich geführt. Auf dem medizinischen, wo es um Standard, Kausalität und Abrechnungsregeln geht, und auf dem berufsrechtlichen, wo es um Approbation und Zulassung geht. Meine Arbeitsweise folgt daraus.

  • Akteneinsicht vor jeder Erklärung. Ich lese die Ermittlungsakte, das Gutachten und die Unterlagen der KV oder der Kasse, bevor für Sie irgendjemand Stellung nimmt. Erst dann ist klar, worauf der Vorwurf beruht und welche Stelle ihn in Gang gesetzt hat.
  • Die Abrechnung selbst prüfen. Beim Abrechnungsbetrug gehe ich die beanstandeten Ziffern mit Ihnen und, wo nötig, mit einem Abrechnungsberater durch. Welche Leistungen waren delegierbar, welche Dokumentation liegt vor, welche Auslegung der Regeln ist vertretbar. Jede Position, die herausfällt, senkt Schaden, Strafe und Rückforderung.
  • Das Gutachten angreifen, wenn es angreifbar ist. Im Behandlungsfall prüfe ich das rechtsmedizinische Gutachten auf den angelegten Standard, die Tatsachengrundlage und die Kausalitätsfrage und ziehe einen eigenen Sachverständigen hinzu, wenn das Gutachten diese Fragen zu leicht beantwortet.
  • Fehler von Vorsatz trennen. Praxisorganisation, Softwarevorgaben, Fortbildungen, Rückfragen bei der KV und der Umgang mit früheren Beanstandungen belegen, ob jemand geirrt oder geplant hat. Diese Trennung entscheidet über die Strafe und über die Unwürdigkeit im Sinne der Bundesärzteordnung.
  • Alle Verfahren gemeinsam steuern. Ich stimme die Verteidigung mit der Stellungnahme gegenüber der KV, dem Zulassungsausschuss, der Approbationsbehörde und dem Haftpflichtversicherer ab und übernehme die Kommunikation mit diesen Stellen, damit kein Verfahren das andere entscheidet.
  • Das Ergebnis am Beruf ausrichten. Das Ziel ist die Einstellung des Verfahrens oder ein Abschluss, der Approbation, Zulassung und Versorgungsvertrag erhält. Was realistisch ist, hängt von der Beweislage ab. Was das richtige Ziel ist, hängt davon ab, ob Sie weiter praktizieren, Ihre Praxis verkaufen oder Ihren Pflegedienst fortführen wollen.

Ich verteidige niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Klinikärzte vom Assistenz- bis zum Chefarzt, Apotheker, Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer sowie Inhaber, Geschäftsführer und Pflegedienstleitungen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen, in München und bundesweit. Daneben berate ich Steuerberater und Praxisberater, deren Mandanten eine Prüfung der KV oder der Kassen erwarten, bevor aus der Prüfung ein Strafverfahren wird.

Die Kanzlei MARCO SUCCU in München verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegedienste in Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs, Behandlungs- und Pflegefehlern, Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht, vom ersten Schreiben der KV über die Durchsuchung bis zur Hauptverhandlung und Revision, in München und bundesweit. Der Ansatz ist immer derselbe. Zuerst die Akte, dann die eigene Prüfung von Abrechnung oder Gutachten, dann die Abstimmung aller Verfahren, die gleichzeitig laufen, und erst danach die Entscheidung, welches Ergebnis angestrebt wird. Bei einer Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie die Kanzlei rund um die Uhr unter der Notfallnummer +49 1764 090 77 51.

Marco Succu

„Im Medizinstrafrecht verhandeln wir nie nur über die Strafe. Wir verhandeln darüber, ob die Approbation bleibt, ob die Zulassung bleibt und ob die Praxis in einem Jahr noch existiert. Deshalb ist jedes Wort gegenüber der KV, der Kasse und dem Gutachter ein Wort im Strafverfahren, und jedes Wort im Strafverfahren ein Wort gegenüber der Approbationsbehörde.“

Häufige Fragen

Medizinstrafrecht, Behandlungsfehler und Abrechnungsbetrug

Verliere ich bei einem Strafverfahren die Approbation?

Nicht automatisch, aber unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Die Approbationsbehörde prüft selbst, ob Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit vorliegt, und kann das Ruhen der Approbation schon während der Ermittlungen anordnen. Ein Widerruf kommt vor allem bei vorsätzlichen Taten in Betracht, die mit der Berufsausübung zusammenhängen, etwa Abrechnungsbetrug in großem Umfang. Bei Fahrlässigkeitsdelikten ist der Widerruf die Ausnahme. Deshalb ist die Abgrenzung von Fehler und Vorsatz im Strafverfahren zugleich die Verteidigung der Approbation.

Muss ich der Kassenärztlichen Vereinigung antworten?

Sie sind gegenüber der KV zur Mitwirkung verpflichtet, aber nicht dazu, sich selbst zu belasten. Die Frist lässt sich verlängern. Antworten Sie erst, nachdem Ihr Verteidiger die beanstandeten Abrechnungen geprüft hat und klar ist, ob bereits ein Strafverfahren läuft. Was Sie der KV schreiben, gibt diese an die Staatsanwaltschaft weiter.

Darf die Staatsanwaltschaft Patientenakten beschlagnahmen?

Solange Sie Zeuge sind, sind Ihre Patientenakten vor Beschlagnahme geschützt. Sobald Sie selbst beschuldigt sind, entfällt dieser Schutz, und die Akten dürfen beschlagnahmt und ausgewertet werden. Ihre Schweigepflicht gegenüber den Patienten bleibt davon unberührt. Zu Ihrer Verteidigung dürfen Sie und Ihr Verteidiger die Akten verwenden.

Zahlt meine Berufshaftpflicht den Strafverteidiger?

Viele Haftpflichtpolicen für Heilberufe enthalten einen Strafrechtsschutz, der die Verteidigungskosten bei Fahrlässigkeitsvorwürfen übernimmt, bei Vorsatzvorwürfen zumindest bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherer rechtzeitig informieren. Beim Abrechnungsbetrug greift der Strafrechtsschutz nur, wenn die Police ihn ausdrücklich einschließt.

Was passiert bei einer Obduktion?

Die Staatsanwaltschaft ordnet die Obduktion an, wenn ein nicht natürlicher oder ungeklärter Tod gemeldet wird. Die Rechtsmedizin stellt die Todesursache fest und äußert sich in der Regel auch zur Frage, ob ein Behandlungsfehler vorlag. Die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte werden danach als Zeugen oder Beschuldigte geladen. Angaben zur eigenen Behandlung sollten Sie erst nach Einsicht in das Obduktionsgutachten machen.

Ab wann ist ein Abrechnungsfehler Betrug?

Wenn Sie wussten oder zumindest in Kauf genommen haben, dass die Abrechnung nicht den Regeln entspricht, und die KV oder die Kasse deshalb gezahlt hat. Ein Irrtum über Abrechnungsregeln, eine fehlerhafte Softwareeinstellung oder eine vertretbare Auslegung einer Gebührenziffer sind kein Betrug, führen aber zur Rückforderung des Honorars. Die Staatsanwaltschaft schließt aus Umfang und Dauer auf den Vorsatz, die Verteidigung belegt das Gegenteil.

Kann die KV die Zulassung entziehen, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde?

Ja. Der Zulassungsausschuss prüft eigenständig, ob eine gröbliche Pflichtverletzung vorliegt, und ist an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht gebunden. Eine Einstellung gegen Geldauflage wird dort nicht als Entlastung gelesen. Für Pflegedienste gilt dasselbe für die Kündigung des Versorgungsvertrags durch die Pflegekassen.

Was kostet die Verteidigung?

Ich rechne nach Zeitaufwand ab und schließe vor Beginn eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit Ihnen. Im Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung des Umfangs. Gemessen an Approbation, Zulassung und Honorarrückforderung, die in diesen Verfahren auf dem Spiel stehen, ist die Verteidigung in aller Regel der kleinste Posten.