Abrechnungsbetrug als Arzt: Welche Strafe droht – und was die Approbation wirklich gefährdet

09.10.2026

Ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung liegt auf dem Schreibtisch: Plausibilitätsprüfung, Bitte um Stellungnahme zu den Zeitprofilen der letzten vier Quartale. Wenige Wochen später stehen Ermittler in der Praxis, sichern Patientenakten und Server und lassen die Konten sperren. Es stellen sich sofort eine Vielzahl an schwierigen Fragen: Ist eine fehlerhafte Abrechnung schon Betrug? Welche Strafe verhängen Gerichte, und ab welchem Betrag droht Haft? Und was passiert mit Zulassung und Approbation, selbst wenn das Strafverfahren gut ausgeht? Wie soll ich weiterarbeiten, wenn ich keinen Zugriff auf meinen Server habe? Darf die Staatsanwaltschaft tatsächlich Patientenakten mitnehmen? Antworten liefert der untenstehende Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Abrechnungsbetrug ist Betrug nach § 263 StGB und setzt Vorsatz voraus. Ein fahrlässiger Abrechnungsfehler ist keine Straftat. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, bei Gewerbsmäßigkeit oder einem Schaden ab 50.000 Euro von sechs Monaten bis zu zehn Jahren – eine Geldstrafe scheidet in solchen Fällen aus. Die angeblich zu Unrecht erlangten Honorare werden vollständig eingezogen. Parallel drohen Disziplinarverfahren der KV, Zulassungsentziehung, Berufsgerichtsverfahren und Approbationswiderruf – keines davon hängt vom Strafurteil ab. Nach einer Durchsuchung gilt: keine Stellungnahme vor Akteneinsicht und sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Diese Verfahren erlauben kein Zögern!

01

Wann ist eine falsche Abrechnung Betrug – und wann nur ein Fehler?

Die Grenze verläuft am Vorsatz. § 263 StGB verlangt, dass der Täter wissentlich täuscht und sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen will. Ein Kodierungsfehler unter Zeitdruck, eine falsch eingestellte Praxissoftware oder eine missverstandene Abrechnungsregel erfüllen diesen Tatbestand nicht. Fahrlässigkeit ist beim Betrug nicht strafbar und eine objektiv fehlerhafte Abrechnung allein begründet noch keine Straftat. Die Staatsanwaltschaft muss den Vorsatz beweisen. Die Verteidigung muss den Vorsatz ihn in Zweifel ziehen können. Bspw. indem Abläufe offengelegt und detailliert beschrieben werden, um nachvollziehbar zu machen, wie es zu dem Fehler kommen konnte.

Entlastend ist das nur, solange sich der fehlende Vorsatz belegen lässt. Denn das Gesetz kennt den Eventualvorsatz: Wer die Unrichtigkeit einer Abrechnung für möglich hält und sie trotzdem einreicht, handelt vorsätzlich. Eine gezielte Täuschungsabsicht muss die Staatsanwaltschaft dafür nicht nachweisen. Es genügt das sog. „billigende Inkaufnehmen“. Wer also eine Abrechnung einreicht und dabei „billigend in Kauf nimmt“, dass die Abrechnung falsch sein könnte, macht sich bereits strafbar. Die Abgrenzung kann im Einzelfall sehr schwierig sein.

Dazu kommt eine Besonderheit des Vertragsarztrechts, die viele Ärzte erst im Verfahren kennenlernen: Der Bundesgerichtshof wendet die sogenannte streng formale Betrachtungsweise an. Eine Leistung, die unter Verstoß gegen vertragsarztrechtliche Vorschriften erbracht wurde – durch einen nicht genehmigten Vertreter, ohne die erforderliche Abrechnungsgenehmigung, außerhalb des Zulassungsstatus, durch eine nicht fachlich ausgebildete Arzthelferin –, ist nicht abrechenbar, auch wenn sie medizinisch einwandfrei war. Der Schaden entspricht dann dem vollen Honorar, nicht nur einem Differenzbetrag.

02

Woran erkennen Staatsanwälte Vorsatz bei Abrechnungsbetrug?

Abrechnungsbetrug erkennt der Staatsanwalt an Mustern. Häufigkeit und Systematik sind die stärksten Vorsatzindizien: Ein Einzelfehler wird anders beurteilt als gleichartige Falschabrechnungen über mehrere Quartale. Interne Anweisungen an das Praxispersonal, Schulungsunterlagen, E-Mails zur Abrechnungspraxis und Leistungsquoten, die statistisch deutlich über der Fachgruppe liegen, sind die klassischen Ansatzpunkte der Ermittler.

Typische Konstellationen, die den Tatbestand erfüllen, sind die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, die Vor- oder Rückdatierung von Behandlungen, der systematische Einsatz von Analogbewertungen ohne Begründung, die Abrechnung persönlich zu erbringender Leistungen, die tatsächlich Mitarbeiter erbracht haben, und die Abrechnung über Vertragsarztsitze, hinter denen wirtschaftlich ein anderer steht. Was den Vorsatz dagegen in Frage stellt: eine nachvollziehbare Fehlerquelle, eine Rechtsauffassung, die zum Abrechnungszeitpunkt vertretbar war, oder eine Abrechnungspraxis, die der KV über Jahre bekannt war, ohne beanstandet zu werden.

03

Welche Strafe droht bei Abrechnungsbetrug als Arzt?

Der Strafrahmen des § 263 StGB ist breit

Variante Norm Strafrahmen
Betrug, Grundtatbestand § 263 Abs. 1 StGB Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Besonders schwerer Fall: gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
Besonders schwerer Fall: Vermögensverlust großen Ausmaßes (ab 50.000 €) § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug § 263 Abs. 5 StGB Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre
Einziehung der Taterträge (zusätzlich) §§ 73, 73c StGB Wert der gesamten erlangten Honorare

 

Für Ärzte sind zwei Regelbeispiele entscheidend. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn aus wiederholten Falschabrechnungen eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer werden soll – bei einer Praxis, die über Quartale hinweg systematisch falsch abrechnet, nimmt die Rechtsprechung das regelmäßig an. Den Vermögensverlust großen Ausmaßes zieht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung bei 50.000 Euro. Ab dieser Schwelle sieht das Gesetz keine Geldstrafe mehr vor. Ab 50.000 Euro kommt nur noch eine Freiheitsstrafe in Betracht. Die Freiheitsstrafe kann im Einzelfall zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zur Strafe tritt die sog. Einziehung. Das Gericht zieht den Wert dessen ein, was durch die Tat erlangt wurde – und das ist nach dem Bruttoprinzip das gesamte zu Unrecht abgerechnete Honorar, ohne Abzug der Praxiskosten, ohne Abzug von Steuern und Abgaben. Wer eine angeblich falsche Rechnung über 1.000 Euro brutto abrechnet, bei dem werden diese 1.000 Euro eingezogen. In vielen Verfahren übersteigt der Einziehungsbetrag die Geldstrafe um ein Vielfaches. Strafmildernd wirken ein glaubhaftes Geständnis, die vollständige Rückzahlung vor dem Urteil, die Mitwirkung bei der Aufklärung und ein unbescholtenes Vorleben.

04

Welche Urteile gibt es zu Abrechnungsbetrug durch Ärzte?

Drei Entscheidungen zeigen die Bandbreite. Das Landgericht Berlin ( LG Berlin, 27.03.2023 – (548 KLs) 243 Js 131/22 (6/22)) verurteilte am 27.03.2023 den Betreiber von 18 Corona-Teststellen – keinen Arzt, aber einen Abrechner gegenüber der KV – wegen Betrugs zu acht Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe und ordnete die Einziehung von rund 9,7 Millionen Euro an. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in Teilen auf, weil tatsächlich durchgeführte Tests bei der Schadensberechnung nicht berücksichtigt waren. Im März 2026 blieb es in der neuen Verhandlung bei derselben Strafe.

Das zweite Beispiel betrifft die Strohmann-Konstellation. Ein Apotheker hatte über einen Arzt als vorgeschobenen Gesellschafter ein Medizinisches Versorgungszentrum erworben, das Apothekern verschlossen ist. Die KV zahlte binnen elf Monaten rund 1,5 Millionen Euro Honorar. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung (BGH, Urteil vom 19.08.2020, 5 StR 558/19): drei Jahre und sechs Monate für den Apotheker als Hintermann, zehn Monate auf Bewährung für den Strohmann-Arzt, sechs Monate auf Bewährung für den ärztlichen Leiter. Die Leistungen waren medizinisch erbracht worden. Strafbar war die Abrechnung aber trotzdem, weil das MVZ nie hätte zugelassen werden dürfen.

Die dritte Entscheidung zeigt die Gegenrichtung. Ein Laborarzt hatte seine Praxis zivilrechtlich auf einen Verein übertragen und die Honoraransprüche abgetreten, um Einnahmen vor dem Finanzamt abzuschirmen, blieb aber faktisch Inhaber mit allen wirtschaftlichen Risiken und Chancen. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Freispruch vom Vorwurf des Abrechnungsbetrugs (BGH, Urteil vom 02.10.2024, 1 StR 156/24): Wer die Praxis tatsächlich in freier Praxis führt, täuscht die KV nicht über seine Abrechnungsberechtigung, auch wenn die Papierlage anders aussieht. Die Entscheidung ist für die Verteidigung wichtig, weil sie zeigt, dass die Abrechnungsberechtigung nach den tatsächlichen Verhältnissen beurteilt wird, nicht nach Verträgen.

05

Verliert ein Arzt bei Abrechnungsbetrug die Approbation?

Nicht automatisch – aber das Strafurteil ist nur eines von fünf Verfahren, die dem Arzt drohen. Viele Ärzte unterschätzen, dass die berufsrechtlichen Folgen die Strafe in ihrer praktischen Wirkung übersteigen.

Maßnahme Wer entscheidet Grundlage Reichweite
Verwarnung, Verweis, Geldbuße bis 50.000 €, Ruhen der Zulassung bis 2 Jahre Disziplinarausschuss der KV § 81 Abs. 5 SGB V vertragsärztliche Tätigkeit
Entziehung der Zulassung bei gröblicher Pflichtverletzung Zulassungsausschuss § 95 Abs. 6 SGB V vertragsärztliche Tätigkeit
Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Feststellung der Berufsunwürdigkeit Berufsgericht für die Heilberufe Heilberufe-Kammergesetz des Landes (Bayern: HKaG) gesamte Berufsausübung
Widerruf der Approbation bei Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit Approbationsbehörde (Bayern: Regierung von Oberbayern) § 5 Abs. 2 BÄO gesamte Berufsausübung, unbefristet
Berufsverbot 1 bis 5 Jahre, in Ausnahmefällen dauerhaft Strafgericht im Urteil § 70 StGB gesamte Berufsausübung

 

Die Zulassungsentziehung setzt eine gröbliche Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraus, also ein Verhalten, das das Vertrauen der Vertragspartner so erschüttert, dass die weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Systematische Falschabrechnung erfüllt das nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch dann, wenn der Schaden überschaubar bleibt. Der Approbationswiderruf geht weiter: Er trifft die gesamte Berufserlaubnis, auch die privatärztliche Tätigkeit, und ist faktisch ein Berufsverbot ohne Enddatum.

Entscheidend für die Verteidigungsstrategie ist die Unabhängigkeit dieser Verfahren. Zulassungsausschuss, Berufsgericht und Approbationsbehörde prüfen den Sachverhalt selbst. Selbst eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach § 153a StPO beendet sie nicht und wird von Approbationsbehörden mitunter als Indiz für die Unwürdigkeit gewertet. Ein Freispruch erschwert die berufsrechtlichen Maßnahmen erheblich, schließt sie aber ebenfalls nicht aus. Das strafrechtliche Berufsverbot nach § 70 StGB kommt hinzu, wenn der Betrug unter Missbrauch des Arztberufs begangen wurde und weitere Taten zu erwarten sind. Das Berufsverbot gilt unabhängig von der Approbation und auch dann, wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist.

06

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug ab?

Der Ausgangspunkt ist meist unauffällig. Die KV prüft nach § 106d SGB V die Plausibilität der Abrechnung, vor allem über Zeitprofile: Wer nach den Prüfrichtlinien an einzelnen Tagen mehr als zwölf Stunden oder im Quartal mehr als 780 Stunden abgerechneter Leistungszeit erreicht, wird aufgegriffen. Dazu kommen schematische Leistungsketten und Quoten, die deutlich über der Fachgruppe liegen. Krankenkassen und KVen unterhalten nach § 197a SGB V eigene Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen und sind verpflichtet, die Staatsanwaltschaft zu unterrichten, sobald ein Anfangsverdacht auf eine nicht nur geringfügige Straftat besteht.

In Bayern landet die Sache dann regelmäßig bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die diese Verfahren landesweit führt. Für die meisten Ärzte ist die unangekündigte Durchsuchung der eigentliche Einschnitt: Patientenakten, Praxisverwaltungssystem, Server und Cloud-Zugänge werden beschlagnahmt. Parallel sichert ein Vermögensarrest nach § 111e StPO den späteren Einziehungsanspruch – durch Kontosperrungen und Sicherungshypotheken, häufig bevor der Betroffene einen Verteidiger erreicht hat. Damit ist in dem Moment der Durchsuchung die volle Breitseite der Ermittlungsmaßnahmen spürbar: Wichtige Arbeitsunterlagen sind weg, Computer wurden beschlagnahmt und die Konten sind für jeden Zugriff gesperrt. Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind dramatisch.

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft: Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO, Strafbefehl oder Anklage. Die Einstellung gegen Auflage ist aus wirtschaftlicher Sicht oft das beste Ergebnis, berufsrechtlich aber nicht folgenlos. In der Hauptverhandlung eröffnet § 257c StPO die Verständigung über Schadenshöhe, Einziehungsumfang und Strafmaß.

07

Was sollten Ärzte nach einer Durchsuchung sofort tun?

Schweigen – und zwar in beide Richtungen. Weder gegenüber den Ermittlern noch gegenüber der KV sollte vor Akteneinsicht eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben werden. Jede Erklärung, auch eine scheinbar harmlose zur Organisation der Praxis, landet in der Ermittlungsakte und wird dort gelesen, wenn es um den Vorsatz geht. Vier Grundsätze sind unbedingt zu beachten:

  • Strafverteidiger kontaktieren. Verlieren Sie auf keinen Fall Zeit und kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Strafverteidiger.
  • Keine Aussage zur Sache vor Akteneinsicht. Das gilt auch für das Anhörungsschreiben der KV. Die Plausibilitätsprüfung und das Strafverfahren laufen parallel. Was in der einen Akte steht, erscheint in der anderen.
  • Unterlagen sichern. Dokumentieren, was beschlagnahmt wurde, und sämtliche Abrechnungsdaten, Terminbücher und Personalunterlagen vollständig kopieren, ehe die Ermittler die Unterlagen mitnehmen.
  • Alle fünf Verfahren von Anfang an zusammen führen. Eine Schadenswiedergutmachung gegenüber der KV wirkt im Strafverfahren mildernd, kann aber als Eingeständnis gewertet werden, ein Geständnis im Rahmen einer Verständigung liegt der Approbationsbehörde später vor. Jede Entscheidung muss auf allen Ebenen durchgerechnet sein.

Die Kanzlei MARCO SUCCU in München verteidigt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und andere Heilberufe im Medizinstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht von der Durchsuchung über die Kommunikation mit KV und Approbationsbehörde bis zur Hauptverhandlung und Revision. Der Ansatz ist in diesen Verfahren immer derselbe: zuerst die Abgrenzung von Fehler und Vorsatz, dann die Schadensberechnung, dann die Entscheidung, auf welcher Ebene verhandelt wird – mit dem Ziel, Zulassung und Approbation zu halten, nicht nur die Strafe zu begrenzen.

Häufige Fragen

Abrechnungsbetrug als Arzt

Welche Strafe droht bei Abrechnungsbetrug als Arzt?

Betrug nach § 263 StGB wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Bei Gewerbsmäßigkeit oder einem Schaden ab 50.000 Euro liegt der Strafrahmen bei sechs Monaten bis zehn Jahren, eine Geldstrafe ist dann ausgeschlossen. Hinzu kommt die Einziehung der zu Unrecht erlangten Honorare.

Ist ein Abrechnungsfehler schon Betrug?

Nein. Betrug setzt Vorsatz voraus. Ein fahrlässiger Kodierungs- oder Softwarefehler ist keine Straftat. Vorsätzlich handelt aber bereits, wer die Unrichtigkeit für möglich hält und die Abrechnung trotzdem einreicht.

Ab welchem Schaden droht Freiheitsstrafe?

Ab 50.000 Euro nimmt die Rechtsprechung einen Vermögensverlust großen Ausmaßes an; dann sieht § 263 Abs. 3 StGB nur noch Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Bis zu zwei Jahre können zur Bewährung ausgesetzt werden.

Verliert ein Arzt bei Abrechnungsbetrug die Approbation?

Nicht automatisch. Die Approbationsbehörde widerruft die Approbation nach § 5 Abs. 2 BÄO, wenn der Arzt zur Berufsausübung unwürdig oder unzuverlässig geworden ist. Sie prüft das unabhängig vom Strafverfahren.

Kann die KV die Zulassung entziehen, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde?

Ja. Der Zulassungsausschuss entzieht die Zulassung nach § 95 Abs. 6 SGB V bei gröblicher Pflichtverletzung. Eine Einstellung nach § 153a StPO hindert das nicht; die KV kann daneben Disziplinarmaßnahmen bis zum Ruhen der Zulassung für zwei Jahre verhängen.

Muss ich das Honorar zurückzahlen?

Ja, und zwar in voller Höhe. Das Strafgericht zieht nach §§ 73, 73c StGB den Wert des gesamten zu Unrecht abgerechneten Honorars ein, ohne Abzug von Praxiskosten. Die KV fordert daneben im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung zurück.

Was passiert bei einer Durchsuchung der Arztpraxis?

Die Ermittler beschlagnahmen Patientenakten, Praxisverwaltungssystem, Server und Cloud-Zugänge. Häufig wird zugleich ein Vermögensarrest nach § 111e StPO vollzogen, der Konten sperrt. Der Arzt muss die Durchsuchung dulden, aber keine Angaben zur Sache machen.

Soll ich gegenüber der KV Stellung nehmen?

Nicht ohne Akteneinsicht und anwaltliche Prüfung. Das Anhörungsverfahren der KV und das Strafverfahren laufen parallel; Angaben gegenüber der KV werden im Strafverfahren verwertet.